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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen santronic

Ausführliche Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Art und Umfang der Dienstleistungen
(1) SANTRONIC erbringt Dienstleistungen zur Unterstützung des Kunden, Beratungen, Schulungen, Analysen sowie kundenindividuelle Anpassungen und ähnliches. Art, Ort, Zeit und Umfang der Dienstleistungen sind in dem jeweiligen Vertrag bestimmt.
(2) SANTRONIC erbringt die Dienstleistungen gemäß diesem Vertrag und nach dem bei Vertragsschluss aktuellen Stand der Technik und durch Personal, das für die Erbringung der vereinbarten Leistungen qualifiziert ist.
(3) SANTRONIC ist berechtigt, Leistungen auch durch Dritte erbringen zu lassen.
(4) Werkvertragliche Leistungen sind nicht Gegenstand des Vertrages.

§ 2 Mitwirkungsleistung des Kunden
Der Kunde wird SANTRONIC bei der Erbringung der Dienstleistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Er wird ihr insbesondere die erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung stellen. Darüber hinausgehende Mitwirkungsleistungen bedürfen der gesonderten Vereinbarung. Die ordnungsgemäße Datensicherung obliegt dem Kunden.

§ 3 Rechte an den verkörperten Dienstleistungsergebnissen
SANTRONIC räumt dem Kunden das nicht ausschließliche, dauerhafte, unwiderrufliche und nicht übertragbare Recht ein, die im Rahmen des Vertrages erbrachten, verkörperten Dienstleistungsergebnisse zu nutzen, soweit sich dies aus Zweck und Einsatzbereich des Vertrages ergibt. Diese Rechte schließen die vereinbarten Zwischenergebnisse, Schulungsunterlagen und Hilfsmittel ein.

§ 4 Vergütung
Die Vergütung der Dienstleistung ist das Entgelt für den Zeitaufwand der vertraglich vereinbarten Leistung. Materialaufwand wird gesondert vergütet. Vom Kunden zu vertretende Wartezeiten der SANTRONIC-Mitarbeiter werden wie Arbeitszeiten vergütet. Reisekosten und Spesen, welche SANTRONIC Ihren im Rahmen dieser Leistungen eingesetzten Mitarbeitern nach der jeweiligen Reisekostenordnung von SANTRONIC zu zahlen hat, werden dem Kunden weiterberechnet, wenn dies gesondert vertraglich vereinbart ist. Soweit nicht ausdrücklich anders bezeichnet, sind in Angeboten genannte Gesamtpreise und -zeiten unverbindliche Schätzungen des nach fachmännischer Berechnung zu erwartenden Kosten- und Zeitaufwands. Die Vergütung für die Durchführung von Schulungs- und Beratungstage erfolgt nach dem vereinbarten Festpreis. Ein Tag umfasst 8 Std. inklusive Pausen. Zusätzlicher Zeitaufwand und Nebenkosten sind gesondert zu vergüten. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder schriftlich von SANTRONIC anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn die Gegenforderung des Kunden stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten, schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.

§ 5 Qualitative Leistungsstörung
(1) Wird die Dienstleistung nicht vertragsgemäß oder fehlerhaft erbracht und hat SANTRONIC dies zu vertreten, ist SANTRONIC verpflichtet, die Dienstleistung ohne Mehrkosten für den Kunden innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß zu erbringen. Vorraussetzung ist eine Rüge des Kunden, die unverzüglich zu erfolgen hat, spätestens innerhalb 2 Wochen nach Kenntnis.
(2) Gelingt die vertragsgemäße Erbringung der Dienstleistung aus von SANTRONIC zu vertretenen Gründen auch innerhalb einer vom Kunden ausdrücklich zu setzenden angemessenen Nachfrist in wesentlichen Teilen nicht, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall hat der SANTRONIC Anspruch auf Vergütung für die bis zum Wirksam werden der Kündigung aufgrund des Vertrages erbrachten  Leistungen.
(3) SANTRONIC haftet nicht für fehlerhafte Hardware oder Software Produkte der Hersteller.
Die Produktleistungen  sind den entsprechenden Produktbeschreibungen des Herstellers zu entnehmen. Sollte diese fehlerhaft arbeiten oder nicht den beschriebenen Leistungen des Herstellers entsprechen hat der Kunde sich an den Hersteller zu wenden. SANTRONIC haftet nicht für diese Produkte.

§ 6 Zahlungsfristen/Verzug
Die Preise verstehen sich rein netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Fälligkeit der Zahlung beginnt mit Rechnungsdatum. Gerät der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, ist SANTRONIC berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an die gesetzlichen Zinsen in Höhe von 8% p. a. über dem Basiszinssatz zu berechnen. SANTRONIC ist weiterhin zur Zurückhaltung ihrer Leistungen sowie berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen auszuführen.

§ 7 Haftung (Dienstleistung)
Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegen SANTRONIC, ihre gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und ihre Erfüllungsgehilfen, insbesondere auch solche aufgrund deliktischer Haftung, Pflichtverletzung und aus der Verletzung der in § 311 BGB aufgeführten Schuldverhältnisse, sind auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten beschränkt. SANTRONIC haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ihrer Erfüllungsgehilfen, die keine leitenden Angestellten sind, nur in Höhe der typischerweise vorhersehbaren Schäden. Die Haftungsbeschränkungen gemäß Absatz 1-2 gelten nicht bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, bei der Verletzung von Kardinalpflichten oder wenn auf Grund des Produkthaftungsgesetzes zwingend gehaftet wird.
SANTRONIC übernimmt keine Haftung für den mit der Erbringung der Dienstleistung bezweckten Erfolg. Die Schadensersatzansprüche gegen den jeweils anderen Vertragspartner verjähren, wenn nicht wegen Vorsatz gehaftet wird, nach den gesetzlichen Vorschriften, spätestens jedoch, drei Jahre nach Pflichtverletzung oder der unerlaubten Handlung.  Der Kunde ist stets selbst für das Überprüfen der korrekt durchgeführten Datensicherrung verantwortlich. Dies beinhaltet auch das regelmäßige wechseln von Datenträgern die zur Sicherung notwendig sind. Der Kunde allein entscheidet wie und wie oft seine Daten gesichert werden. Im Falle eines Verlustes kann ANTRONIC  nur die Daten wiederherstellen die ordnungsgemäß gesichert worden sind.

§ 8 Haftung (Ware)
Die Garantie bzw. Gewährleistungsabwicklung erfolgt vom Kunden direkt über den Hersteller, gegebenenfalls über den Lieferanten der SANTRONIC. Dieser wird dem Kunden bei Auslieferung auf Anfrage mitgeteilt. Die SANTRONIC tritt hier nur als Vermittler der Waren auf und übernimmt keine Garantie, Gewährleistung und Haftung. Bei anderer Hardware gelten grundsätzlich die Herstellerinformationen über Garantie, Garantieabwicklung und Gewährleistung bei Sachmängeln. Diese liegen dem jeweiligen Produkt des Herstellers bei. Auch hier tritt die SANTRONIC nur als Vermittler der Waren auf und übernimmt keine Garantie, Gewährleistung und Haftung.

§ 9 Datenschutz/Geheimhaltung
(1) SANTRONIC erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten nur, so weit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung, Abwicklung, Erfüllung und Änderung des mit dem Kunden begründeten Vertragsverhältnisses erforderlich sind. Eine Weitergabe der Daten erfolgt innerhalb der SANTRONIC und an Dritte nur, soweit dies zur Erfüllung Ihrer Anforderungen und Wünsche, insbesondere zum Zwecke der Vertragsanbahnung und -abwicklung erforderlich ist.
(2) SANTRONIC ist berechtigt die personenbezogenen Daten an die mit der zur Durchführung der vertraglichen Leistungen beauftragen Dritten gemäß § 1 Abs. 2 weiterzugeben.

§ 10 Schlussbestimmungen
Änderungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Schriftformklausel und der Kündigung.
Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder ergänzungsbedürftig sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden anstelle der unwirksamen oder ergänzungsbedürftigen Bestimmungen eine neue Regelung vereinbaren, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. § 139 BGB kommt nicht zur Anwendung. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen wird als Gerichtsstand Sitz der SANTRONIC, derzeit Starnberg vereinbart. SANTRONIC ist jedoch berechtigt, den Kunden an dem für diesen allgemein geltenden Gerichtsstand zu verklagen.

Mit der schriftlichen oder mündlichen Beauftragung stimmen sie diesen AGB´s zu.